Mitgliedschaft:
ACHTUNG!
Bis auf Widerruf zahlen absolute Neumitglieder in den ersten 2 Jahren nur die Hälfte der unten genannten Beiträge. Der volle Mitgliedsbeitrag wird im 3. Jahr der Vereinszugehörigkeit fällig.
BEITRAGSORDNUNG
Stand: 06.03.2008
Die Mitgliedschaft kann ohne einmalige Aufnahmegebühr beginnen. Die Beitrittserklärung, Beitragsordnung sowie Satzung sind unter Downloads abrufbar.
Familien-Beitrag | 354,00€ |
Ehepaare | 318,00€ |
Erwachsene | 198,00€ |
Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstler, | 114,00€ |
Jugendliche bis 18 Jahre | 70,00€ |
Förderer (passive Mitgliedschaft)▲▲ | 48,00€ |
6 Arbeitsstunden ▲▲▲*,Ersatzweise je Stunde | 20,00€ |
Gastspieler je Stunde | 15,00€ |
spielende Förderer je Stunde | 15,00€ |
▲ Sofern die Beiträge auf 18-25 Jahre beschränkt sind, sind die Voraussetzungen hierfür unaufgefordert nachzuweisen. | |
▲▲ Eine passive Mitgliedschaft muss bis zum 31.12. jeden Jahres angezeigt werden. Geschieht dies nicht, ist im folgenden Jahr weiterhin der bisherige Beitrag fällig. | |
▲▲▲ vom18.Lebensjahr an. | |
Die Beiträge sind jeweils zum 01.04. jeden Jahres fällig. Entgelte für nicht erfolgte Arbeitsdienste, Gastspieler, spielende Förderer sind am 01.12. jeden Jahres fällig. |
*Termine für Arbeitsstunden siehe ggf. Termine.